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Flugplatzordnung Mörsburg

Montag, den 07. Juni 2010 um 22:15 Uhr | Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 23. Oktober 2011 um 12:59 Uhr | Geschrieben von: Roland Schurtenberger | PDF | Drucken | E-Mail

1. ZIEL

Mit dieser Ordnung soll ein für Zuschauer, Pilot und Material sicherer Flugbetrieb erreicht werden, der sich auf einem gepflegten, aufgeräumten Gelände abwickelt.

1.1. Erlaubte Modelle

Es sind nur Modelle ohne Verbrennungsmotoren gestattet.

2. ORDNUNG

2.1. Parkordnung

Die in Beilage 1 gezeigte Parkordnung muss strikte eingehalten werden.

2.2. Platzeinteilung

Damit der Flugbetrieb geordnet und für alle Beteiligten sicher abgewickelt werden kann, besteht für beide Fluggelände (West und Ost) eine Platzeinteilung gemäss Beilage 2 und 3.

2.2.1 Start- und Landefeld

Diese Felder sind reserviert zum Starten bzw. zum Landen der Modelle. Jeder unnötige Aufenthalt von Personen in diesem Bereich ist untersagt. Gelandete Modelle sind unverzüglich aus diesem Bereich zu entfernen.

2.2.2. Standort der Piloten

Während dem Flug befindet sich der Pilot und seine Helfer ausschliesslich in diesem Feld. Dies ermöglicht die notwendige, dauernde Kommunikation unter den Piloten. Muss sich ein Pilot aus diesem Bereich entfernen, so teilt er dies seinen Kameraden unter Angabe seines Zieles mit.

2.2.3. Materialpark

Sämtliches für den Betrieb und Unterhalt der Modelle notwendige Material mit Ausnahme der sich in Betrieb befindlichen Startvorrichtungen befindet sich in diesem Raum.

2.2.4. Aufenthaltsraum für Zuschauer

Aus Sicherheitsgründen dürfen sich Zuschauer nicht in den dem Flugbetrieb zugeordneten Räumen aufhalten (Start und Landefeld). Aus diesem Grunde ist für beide Gelände (West und Ost) ein Zuschauerraum definiert, der von diesen einzuhalten ist.

2.3. Flugbetrieb

Allgemeines Das verwendete Flugmaterial (Modelle und RC-Anlagen) muss betriebssicher sein. Es dürfen nur vom BAKOM freigegebene Frequenzen benutzt werden. Piloten, welche noch nicht im Aero Club der Schweiz sind, besitzen eine Haftpflichtversicherung mit Einschluss des Modellflugsportes. Bei regem Flugbetrieb ist es nötig, einen Flugleiter zu bestimmen, der den Flugbetrieb regelt.

2.3.2. Frequenzkontrolle

Damit während dem Flug keine Störungen auftreten, darf zur gleichen Zeit auf dem gleichen Kanal nur ein Sender betrieben werden. Ein Missachten dieser Regel führt ausnahmslos zum Absturz des sich in der Luft befindlichen Modells. Bevor der Sender in Betrieb genommen werden kann, muss festgestellt werden, ob die eigene Frequenz noch frei ist, um diese danach auf der Frequenztafel einzutragen.

2.3.3. Start

Der Start kann von Hand oder mit Starthilfsmittel erfolgen (Gummiseil, Hochstartwinde, usw.). In jedem Fall ist darauf zu achten, dass sich niemand in der Startrichtung befindet.

2.3.4. Luftraum

In der Vertikalen ist der Luftraum auf 100 m über Grund von der Segelfluggruppe Winterthur und dem Luftamt festgesetzt worden. Tiefe Vorbeiflüge über Zuschauer und Piloten sind strikte verboten!

2.3.5. Landung

Landungen müssen frühzeitig und deutlich angekündigt werden.

2.4. Ordnung und Pflege des Geländes

2.4.1. Ordnung

Das uns zur Verfügung gestellte Gelände (inkl. Parkplätze) ist stets in Ordnung zu halten. Jedes Mitglied ist angehalten, seine Abfälle wieder mit nach Hause zu nehmen. Clubfremde Personen können von jedem Mitglied zur Ordnung angehalten werden.

2.4.2. Pflege

Das Fluggelände muss regelmässig gepflegt werden. Heck müssen geschnitten werden, Landepisten ausgeebnet (Maulwurfshügel) und Hinweisschilder revidiert werden. Ein jährlicher Arbeitstag ist notwendig. Für diese Arbeiten werden die Mitglieder aufgeboten und sind verpflichtet, diesem Folge zu leisten.

2.4.3. Mähplan

Es wird jährlich ein neuer, für ein Jahr gültiger Mähplan erstellt und veröffentlicht. Wer zur aufgebotenen Zeit nicht erscheinen kann, hat für Ersatz zu sorgen. Gemäht werden die Wiesen gemäss Flugplatzeinteilung.

3. ÄNDERUNGEN DER FLUGPLATZORDNUNG

Die Inkraftsetzung und Änderung dieser Flugplatzordnung obliegt der Generalversammlung. Der Vorstand ist ermächtigt, die in der Flugplatzordnung festgehaltenen Detailregelungen geänderten Vorschriften oder Bedürfnissen anzupassen, sofern diese nicht der Sicherheit aller Beteiligten und den Vorschriften der Behörden oder des Aero Club der Schweiz zuwiderlaufen.

Diese Flugplatzordnung wurde an der Generalversammlung vom 19. Januar 1996 genehmigt.

Der Präsident: Uwe Schreyer
Der Aktuar: Beat Brändli

 

Parkordnung der MG Mörsburg beim Fluggelände Schönbühl (Beilage 1)

 lage_morsburg

FLUGPLATZEINTEILUNG Schönbühl West (Beilage 2)

 lage_morsburg2

FLUGPLATZEINTEILUNG Schönbühl Ost (Beilage 3)

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